Ich wäre dafür, dass nur die Leitung der Organisation sich um die Eintragung von Staaten k+ümmern sollte. Den einzelstaaten sollte das Vetorecht genommen werden. Da kommt am Ende oft nur Mist raus und man schafft sich Feinde fürs Leben. Staaten können sich direkt an die Orga wenden, wenn sie Probleme bei Eintragungen von anderen Staaten haben, das ist aber eher eine Beschwerde als ein Veto.
Habe mir das gerade in einem anderen thread heraus gesucht und darüber nachgedacht und finde den Ansatz gut.
Wichtig ist, dass das Vetorecht der Anrainerstaaten (Nachbarn) erhalten bleibt! Man könnte aber die die Eintragungsszenarien anders gestalten, freundlicher, "kundenorientierter" und zeiteffektiver, in dem man die ganze Organisation nicht den Antragstellern überlässt, sondern ihnen etwas abnimmt. Das würde ein großes Plus bei Neulingen hervorrufen.
Will sagen: Mir gefällt weder das "Hinter-verschlossenen-Türen-tagen" wie es bei der GF der Fall ist, noch das "strenge Reglement" der AIC und auch nocht nicht dieses "Wirrwar" bei der OIK. Mir schwebt da ein Entscheidungsgremium in kniffligen Angelegenheiten (z. b. bei Vetos) vor, welches aus den Anrainerstaaten und dem Direktorium (wenn es das weiterhin geben sollte) als neutraler Punkt, vor.
Ich weiß, dass auch ich mir oft gewünscht habe, dass in der OIK mal jemand "hart durchgreift", aber letztendlich sollen doch alle mit der Eintragung zufrieden sein können, die davon betroffen sind und es soll schnell entschieden werden können. Da sind lange Wege wie Vorstellung in jedem Anrainerstaat und Einlegung von mehreren Vetos mit gleichem Inhalt absolut zeitraubend.