Ich sage nur Fernseher einschalten
Rechtslage
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Ja, schlagt euch
Meine Güter, Rüdi hat einfach nur versucht, sich in Ilussi hineinzudenken. Das heißt nicht, dass er gleich so ist und sowas machen würde.
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Schlagen? Der Herr ist in meinen Augen nicht satisfaktionsfähig.
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Original von Lady Enigma
Schlagen? Der Herr ist in meinen Augen nicht satisfaktionsfähig.Ich rede von Rüdy und dir, nicht von Dennis.
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Das ist mir klar.
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Original von RüdyNein, ich persönlich glaube nicht dass er hier eine "Racheaktion" durchzieht. Ich denke er startet einen Versuch im Rahmen seiner Juristerei...
Da das Internet immer noch eine Grauzone ist, garnicht so abwägig.
Das könnte eine Doktorarbeit füllen.
Dass es Ratelon trifft, nun... anders ausgelegt könnte man sagen, in diesem "Versuch" kommt es schon darauf an eine Gegenseite mit etwas Potential, sei es menschlich, fachlich oder materiell, zu haben. dazu eignet sich Ratelon natürlich am Besten.
Als diese Sache vor einigen Monaten aufkam (das steht ja schon länger im Raum), ging ich eigentlich stark davon aus eine Community wie Ratelon wäre in der Lage das zu ihren Gunsten zu klären.Also wenn es so wäre, wie Du denkst, macht das die Sache ja erst recht nicht besser. Juristische Versuchsballons oder einfach nur mal das Austesten juristischer Möglichkeiten an einem (vielleicht sogar willkürlich ausgewählten) Versuchsobjekt, dass halt nun Ratelon heißt? Entschuldigung das wäre für mich dann in gehörigem Maße unmoralisch und verwerflich.
Egal was nun wirklich dahinter steckt, ob persönliche Animositäten, juristischer "Forscherdrang" oder handfeste geschäftliche Interessen, für mich ist und bleibt es inakzeptabel. Und wie an anderer Stelle ein User ausführte, rechtlich und zwar RL-rechtlich ist an der Sache nichts zu deuteln, moralisch und zwar im Sinne der MN-Community (wenn es den sowas gibt) und des Spiels "Micronationen" ist es zumindest fragwürdig, nach meiner Meinung sogar verwerflich.
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Zitat
Original von Lady Enigma
Ach? Die Zeit haben Sie nicht?
Wohl eine leichte Tendenz zum Größenwahn?
Oder einfach Jurist oder auf dem Weg dahin?simoff "...und sollen alle Advocaten schwarze Roben tragen auf daß man die Spitzbuben schon von weitem erkenne!" simon
Wenn Sie nicht in der Lage sind, zwischen RL und VL zu unterscheiden,
sollten Sie sich vielleicht ein anderes Hobby suchen.LOL
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Ratelon als Markennamen einzutragen ist ja wohl die dämlichste Aktion, die je einer in den MNs gestartet hat. Dafür sollte das "goldene Schrumpfhirn" 2006 als Preis verleihen werden.
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Zitat
Original von Nr.1
Ratelon als Markennamen einzutragen ist ja wohl die dämlichste Aktion, die je einer in den MNs gestartet hat. Dafür sollte das "goldene Schrumpfhirn" 2006 als Preis verleihen werden.Dafür gibt es schon denb Mikrokasper, der er schon mal geworden ist.
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Der Mikrokasper hatte scheinbar jedoch keinerlei pädagogische Wirkung
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Ich habe weiter oben Vorschläge gemacht, welche ihre pädagogische Wirkung nicht verfehlen dürften.
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Ich fürchte dabei schlimme Folgen. Die RL-Staatsanwaltschaft könnte in einem Strafverfahren beantragen, unsere Accounts zu löschen.
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Original von Nr.1
Ich fürchte dabei schlimme Folgen. Die RL-Staatsanwaltschaft könnte in einem Strafverfahren beantragen, unsere Accounts zu löschen.Korrigiert: überzogener Wutausbruch
Ich meinte selbstverständlich die micronationale Ächtung...
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Original von Attila Saxburger
Hm, und wenn nun jemand auf die Idee käme, sich die Marke "Nöresund" eintragen zu lassen?
Geht nicht, weil Nöresund eine RL-Stadt in Schweden ist
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Original von Oliver Twist
Geht nicht, weil Nöresund eine RL-Stadt in Schweden ist
Das ist nicht ganz korrekt
Nøresund ist ein winziges Dorf in Südschweden mit ca. 40 Einwohnern. Laut Markenschutzgesetz sind Eintragungen von Städtenamen, Dörfernamen, Ländernamen ect. nicht möglich. Der Wortlaut "Königreich Nøresund" ist aber ein Kunstwort, dass man sich patentieren lassen kann. Allerdings ist es nachweisbar, dass dieses Kunstwort schon seit 2004 existiert, dessen Urheber ich bin. In diesem Fall tritt das Recht des "geistigen Eigentums" ein.
Ich habe mir die Marke zwar nicht schützen lassen, aber ein sogenanntens Copyright (©) gesichert. So kann ich bei jedem Gericht ohne Kosten jeglichen Anspruch auf den Namen geltend machen, ohne dafür 300 Euro ausgeben zu müssenHätte sich der Herr Iljussi doch einfach mal besser informiert. Normalerweise hätte er gar kein recht auf den Namen, allerdings scheint die Widerspruchfrist schon abgelaufen, was sehr schade ist für Ratelon...
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Und es war den Ur-Ratelonern schlicht zu aufwändig/teuer/riskant, hier Widerspruch einzulegen. Ist ja immer noch ein Unterschied zw. Recht haben und Recht bekommen ...
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Original von Stanislav Goldmann
Und es war den Ur-Ratelonern schlicht zu aufwändig/teuer/riskant, hier Widerspruch einzulegen. Ist ja immer noch ein Unterschied zw. Recht haben und Recht bekommen ...In diesem Fall hätte auch nur der Gründer und "geistiger Eigentümer des Namens" Ratelon hier Widerspruch einlegen können. Er hätte lediglich einen Nachweis erbringen müssen, dass er diesen Namen erfunden hat, und es diesen Namen schon seit Jahren für genau dieses Spiel gibt.
Wie gesagt, mit einem Copyright am Namen kann das nicht passieren -
Allerdings kostet auch der Widerspruch eine gewisse Geldsumme und soviel für ein Hobby auszugeben, erschien in ratelon Schwachsinn.
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Ein Copyright ist im deutschen Recht doch eigentlich gar nicht vorgesehen?
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