• Ja, schlagt euch :rolleyes:


    Meine Güter, Rüdi hat einfach nur versucht, sich in Ilussi hineinzudenken. Das heißt nicht, dass er gleich so ist und sowas machen würde.

  • Zitat

    Original von RüdyNein, ich persönlich glaube nicht dass er hier eine "Racheaktion" durchzieht. Ich denke er startet einen Versuch im Rahmen seiner Juristerei...
    Da das Internet immer noch eine Grauzone ist, garnicht so abwägig.
    Das könnte eine Doktorarbeit füllen.
    Dass es Ratelon trifft, nun... anders ausgelegt könnte man sagen, in diesem "Versuch" kommt es schon darauf an eine Gegenseite mit etwas Potential, sei es menschlich, fachlich oder materiell, zu haben. dazu eignet sich Ratelon natürlich am Besten.
    Als diese Sache vor einigen Monaten aufkam (das steht ja schon länger im Raum), ging ich eigentlich stark davon aus eine Community wie Ratelon wäre in der Lage das zu ihren Gunsten zu klären.


    Also wenn es so wäre, wie Du denkst, macht das die Sache ja erst recht nicht besser. Juristische Versuchsballons oder einfach nur mal das Austesten juristischer Möglichkeiten an einem (vielleicht sogar willkürlich ausgewählten) Versuchsobjekt, dass halt nun Ratelon heißt? Entschuldigung das wäre für mich dann in gehörigem Maße unmoralisch und verwerflich.


    Egal was nun wirklich dahinter steckt, ob persönliche Animositäten, juristischer "Forscherdrang" oder handfeste geschäftliche Interessen, für mich ist und bleibt es inakzeptabel. Und wie an anderer Stelle ein User ausführte, rechtlich und zwar RL-rechtlich ist an der Sache nichts zu deuteln, moralisch und zwar im Sinne der MN-Community (wenn es den sowas gibt) und des Spiels "Micronationen" ist es zumindest fragwürdig, nach meiner Meinung sogar verwerflich.

    Landeshauptmann von Schwion
    ---------------------------------------
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)


  • LOL

  • Zitat

    Original von Nr.1
    Ratelon als Markennamen einzutragen ist ja wohl die dämlichste Aktion, die je einer in den MNs gestartet hat. Dafür sollte das "goldene Schrumpfhirn" 2006 als Preis verleihen werden.

    Dafür gibt es schon denb Mikrokasper, der er schon mal geworden ist.

  • Zitat

    Original von Nr.1
    Ich fürchte dabei schlimme Folgen. Die RL-Staatsanwaltschaft könnte in einem Strafverfahren beantragen, unsere Accounts zu löschen.


    Korrigiert: überzogener Wutausbruch


    Ich meinte selbstverständlich die micronationale Ächtung... 8)

    Solange es noch lebende Grüne gibt braucht man keine Tierversuche.

    Einmal editiert, zuletzt von Lady Enigma ()

  • Zitat

    Original von Attila Saxburger


    Hm, und wenn nun jemand auf die Idee käme, sich die Marke "Nöresund" eintragen zu lassen?


    Geht nicht, weil Nöresund eine RL-Stadt in Schweden ist ;)

  • Zitat

    Original von Oliver Twist


    Geht nicht, weil Nöresund eine RL-Stadt in Schweden ist ;)


    Das ist nicht ganz korrekt ;)


    Nøresund ist ein winziges Dorf in Südschweden mit ca. 40 Einwohnern. Laut Markenschutzgesetz sind Eintragungen von Städtenamen, Dörfernamen, Ländernamen ect. nicht möglich. Der Wortlaut "Königreich Nøresund" ist aber ein Kunstwort, dass man sich patentieren lassen kann. Allerdings ist es nachweisbar, dass dieses Kunstwort schon seit 2004 existiert, dessen Urheber ich bin. In diesem Fall tritt das Recht des "geistigen Eigentums" ein.
    Ich habe mir die Marke zwar nicht schützen lassen, aber ein sogenanntens Copyright (©) gesichert. So kann ich bei jedem Gericht ohne Kosten jeglichen Anspruch auf den Namen geltend machen, ohne dafür 300 Euro ausgeben zu müssen ;)


    Hätte sich der Herr Iljussi doch einfach mal besser informiert. Normalerweise hätte er gar kein recht auf den Namen, allerdings scheint die Widerspruchfrist schon abgelaufen, was sehr schade ist für Ratelon...

  • Zitat

    Original von Stanislav Goldmann
    Und es war den Ur-Ratelonern schlicht zu aufwändig/teuer/riskant, hier Widerspruch einzulegen. Ist ja immer noch ein Unterschied zw. Recht haben und Recht bekommen ...


    In diesem Fall hätte auch nur der Gründer und "geistiger Eigentümer des Namens" Ratelon hier Widerspruch einlegen können. Er hätte lediglich einen Nachweis erbringen müssen, dass er diesen Namen erfunden hat, und es diesen Namen schon seit Jahren für genau dieses Spiel gibt.
    Wie gesagt, mit einem Copyright am Namen kann das nicht passieren ;)