..wird das Königreich Targa sein zumindest nicht unter diesem Namen, da ich zufällig entdeckt habe, dass es einen Computerhersteller Targa gibt, der diesen Namen (Targa ist eig. ein berberisches Wort und heißt soviel wie Kanal, Flusslauf) markenrechtlich schützen lassen. Ich schätze einmal, dass ich diesen Namen nicht mehr verwenden darf oder? Ich frage hier um Rat, inwiefern gilt hier das Markenrecht und wenn ich diesen Namen nicht behalten darf bitte ich um neue Namensvorschläge..
Vielleicht bald nicht mehr existent..
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Ich schlage vor du fragst einfach dummdreist einmal nach ob du den Namen benutzen darfst.
Du kannst im gleichen Atemzug nachfragen ob du auf deine Webseite einen link bauen sollst der zum Computerherstellre führt (nach dem Motto "suchten sie den Computerhersteller Targa? Dann hier lank [link]) -
Such mal hier nach Targa
https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html
Da kannst du schauen, ob sich jemand den Begriff "Targa" für PC-Spiele/Onlinegames gesichert hat -
Such mal hier nach Targa
https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html
Da kannst du schauen, ob sich jemand den Begriff "Targa" für PC-Spiele/Onlinegames gesichert hatDanke, puh 41. Einträge..
Ich schlage vor du fragst einfach dummdreist einmal nach ob du den Namen benutzen darfst.
Du kannst im gleichen Atemzug nachfragen ob du auf deine Webseite einen link bauen sollst der zum Computerherstellre führt (nach dem Motto "suchten sie den Computerhersteller Targa? Dann hier lank [link])Guter Vorschlag aber da sich durch Hendriks Suche 41 Targa-Markennamen ergeben haben..wird das hinfällig.
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Schau mal, ob einer der Inhaber den Namen in folgenden Kategorien gesichert haben
Zitat
Klasse 35: Pflege, Systematisierung und Zusammenstellung von Daten in Computerdatenbanken (insbesondere Daten über Teilnehmer an Internet-Spielen und spielgegenständliche Daten)
Klasse 38: Email-Dienste sowie Bereitstellung von Portalen im Internet sowie Betrieb von Chatrooms und Foren
Klasse 41: Durchführung von Spielen im Internet (insbesondere Online-Rollenspiele, Online-Börsenspiele und Online-Wirtschaftssimulationen) sowie online angebotene Spieldienstleistungen (von einem Computernetzwerk) (insbesondere für Online-Rollenspiele, Online-Börsenspiele und Online-Wirtschaftssimulationen)Die Klassen kannst du ja in der Suche mit angeben
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Das Ratelon Bsp?
Ich glaube 2 oder sogar alle 3 dieser Klassen kommen vor, aber nicht im Bezug auf Onlinespiele/Foren und Chat.
Was heißt das jetzt?
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Das Ratelon Bsp?
Exakt
Was heißt das jetzt?
Das kann dir nur ein Anwalt sagen, nehme ich an...
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Mhm, abwarten..und vielleicht rührt sich ja einer der Jus-Studenten hier.
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Abwarten und Tee trinken. Grundsatz anwenden: "Lieber um Verzeihung bitten, als um Erlaubnis fragen." Wenn einer was will, meldet er sich schon und dann machst du auf unwissend.
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Wird wohl das Beste sein.
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Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht
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Abwarten und Tee trinken. Grundsatz anwenden: "Lieber um Verzeihung bitten, als um Erlaubnis fragen." Wenn einer was will, meldet er sich schon und dann machst du auf unwissend.
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Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht
Hier geht es nicht um Strafrecht, sondern um Zivilrecht, weshalb der obige Grundsatz nicht spielt. -
Dann löscht aber lieber schnell den Thread hier.
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Wovor konkret habt ihr Angst? Meeregan macht nichts weiter als ein Spieleforum zu betreiben. Nichts Kommerzielles, nur Spass.
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Nichtkomerzielle Dinge solltn keine Probleme bereiten. Arcor hat ja auch keine Probleme.
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Angst ist übertrieben, aber sicher ist sicher meines erachtens nach.
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Dann kann man... Entschuldigen sie mich.
Geht auf die Toilette. -
Dann kann man... Entschuldigen sie mich.
Geht auf die Toilette. -
Vorbeugen ist besser als auf die Schuhe zu kotzen meint er
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