Nøresund Krise

  • Wir sind nicht zusammen zur Schule gegangen, also bitte ich höflichst darum, dieses impertinente "Geduze" zu unterlassen - das können Sie mit Ihren Freunden aus Blumistan machen, aber nicht mit mir. Ich stelle derweil fest: Sie können Ihre Auslegung von §959 BGB nicht belegen, sind mit der Situation des Widerspruchs von wahrgenommenem Handeln und Bekundungen des Schöpfers von Freiland überfordert. Wohl wieder einer dieser Jura-Studenten, die noch nichtmal die Klausuren des ersten Semesters bestanden haben, gerade in irgendwelchen langweiligen Tutoraten lernen, wie man sich in der UB ein Buch ausleiht, aber bereits ihre gesamte Umwelt mit ihrer angeblichen Jurisprudenz nerven.

    jaja ... dass du keine Ahnung hast, hättest du auch mit weniger Worten zugeben können.


    Zitat

    wenn es Urheberrechte an solchen Projekten gibt

    das ist im Grunde die einzige problematische Frage ...

  • Weiß nicht ob man das als Besipiel ansetzen kann da es bei dem was ich schreibe um engliches Recht geht: Vielleicht kennt der ein oder andere den Fall "Pink Floyd" Die dürfen "The Wall" nicht mehr komplett aufführen. Roger Waters hat das nach seinem Rückzug von der Gruppe (dessen Motivation freilich nicht mit dem Strörtebeckers zu vergleichen ist) gerichtlich durchgesetzt. Rückzug aus der Gruppe wurde demzufolge so ausgelegt, dass er der Gruppe zwar den Namen nicht verbieten kann, er aber durchaus Zugriffsrecht auf die von ihm geleisteten Beiträge hat


    Anlalog zu Freiland: Störte kann nicht verhindern dass es 2 Freiländer gibt, kann aber wohl darauf bestehen dass das was er geschaffen hat auch in seinen Händen verbleibt.


    Anderes Beispiel: real geschehen aber nicht juristisch geklärt weil man sich gütlich geeinigt hat: 2 Leute schreiben ein Theaterstück. Es wird geprobt, in Auszügen vorab veröffentlicht aber dann kommt es zu Umständen die eine zeitnahe Vollaufführung verhindern. Einer der Partner zieht sich zurück will nichts mehr mit den Genre zu tun haben. Der andere aber gibt nicht auf Hat der andere deswegen das Recht seinen Ex-Partner zu übergehen? Nein, er muss dessen Beitrag wenn er ihn denn nutzen will tatsächlich auch als Fremdbeitrag behandeln.


    Die Beispiele mögen im Kontext nicht 100% passen,aber denke wird klar worauf ich hinauswill
    Wenn Störte ein Land namens Freiland gründen will das auf dem basiert was er einstmals erschaffen hat, dann darf er das. Mit seinem Rückzug hat er Freilandn NICHT zum Allgemeingut gemacht, das macht er nur wenn er dieses AUSDRÜCKLICH mitteilt

  • Ich wiederhole mich: Die "Absicht auf Verzicht" sehe ich keinesfalls. Ich hätte da mal gerne einen Präzedenzfall, wo einem Beklagten diese "Absicht auf Verzicht" entgegen eigenem Bekunden unterstellt wurde.
    Schoppenhauer: das hier ist eine Erwachsenendiskussion, also Ruhe bitte.


    Och bitte, benimm dich mal :brolleyes:


    Ich nehm das Thema ernst, also nimm du mich mal ernst.

  • Englisches Recht: nein, überhaupt nicht anwendbar, genausowenig wie amerikanisches Recht ;)


    Du hast hier sogar recht (bis auf ganz zum Schluss)
    Dummerweise, hat der Störte nicht einfach beim alten Freiland angesetzt sondern beim "neuen" Freiland. Und dadurch wurde die Sache erst problematisch.


    Zitat

    Hat der andere deswegen das Recht seinen Ex-Partner zu übergehen? Nein, er muss dessen Beitrag wenn er ihn denn nutzen will tatsächlich auch als Fremdbeitrag behandeln.

    Ich denke das wurde nicht entschieden? ;)


    Zitat

    das macht er nur wenn er dieses AUSDRÜCKLICH mitteilt

    Nirgendwo steht, dass er es ausdrücklich machen muss. Die bereits erwähnte konkludente Handlung wirkt sich hier ebenfalls aus, da wir uns im BGB befinden.

  • Ich würde vorschlagen, ehe sich jemand mit seinem Schwanz noch selbst erwürgt, bei diesem Vergleich der übelsten Sorte, dass wir gemeinschaftlich abwarten, ob Herr Fässner im Auftrag von der Person hinter Georg von Nöresund denn tatsächlich so weit geht. Noch ist nichts geschehen, das in irgendeiner Weise Relevanz für eine Rechtsdiskussion hätte.


    Zudem ist niemand von euch betroffen, es sei denn, dass sich hinter Kant jemand befindet, der mit beeinflussender Maßnahme das Licht Nöresunds wieder in eine bessere Position rücken will, oder selbst bis zur Scheiße in dieser Sache steckt. ;)


    Bevor mir dann noch vorgewurfen wird, dass ich subjektive Mutmaßungen von mir gebe...nun, das Verhalten bringt mich auf die Idee. Wenn er sich dadurch provoziert sähe, dann verweise ich auf mein Recht zur freien Meinungsäußerung. Für mich als Österreicher ist deutsches Recht eh nicht relevant. :D

  • Gott sei Dank sitze ich da nur in so fern drinn, dass ich der Regierung Fuchsens geraten habe den Nöresunder Kurs zu stützen (SIMON!!!!!!!!!)
    SimOff also die ganze Klagesache ist wie gesagt etwas, dass nur die zwei Personen etwas angeht und da halte ich mich weitestgehend raus.


    Ganz persönlich sehe ich aber eher Nöresund im Recht.


    Zitat

    -- > Dann wäre es relativ einfach: Störte baut neu auf und mach da weiter wo 2002 aufgehört wurde

    Genau, das kann er machen ohne das ihm einer was kann.
    Stellt sich aber die berühmte Kartenfrage ...
    und als wenn es abgesprochen wäre^^ das könnte man auf der Rechtskonferenz in Fuchsen diskutieren, denn da wurde ein vergleichbares Problem bereits angesprochen^^


    Zitat

    --> Weil man miteinander geredet hat und sich nach einem 2-Stunden-Diskussionsmarathon geeinigt hat. Auch wenn wir damals nicht § geritten hatten gings um das selbe. Er hatte mir gesagt "Ich hab kein Bock mehr, ich arbeite nicht mehr weiter" Er hat mir aber nicht gesagt "Mach damit was Du willst" Das hätte er aber wenn man § 959 BGB hätte heranziehen wollen

    Zitat

    hat er konkdudent gehandelt in derm er nicht mehr an dem Projekt weitergearbeitet hat?

    Wenn er das gesagt hat dann m.E. nach ja, war es konkudentes Handeln. Das man es unter sich regelt ist sowieso besser - aber der Rechtsstaat (bzw. bei der BRD die Überreste davon) gibt eben die Möglichkeit das ganze vor einem ordentlichen Gericht verhandeln zu lassen. Wobei ich das dann als Richter eher an eine Schiedsstelle verweisen würde ...


  • Respektlosigkeit ist und bleibt das Privileg des Unterlegenen, das zeigt nicht nur Schoppenhauer.


    Moment. Ich bin nie respektlos!!! Weder beleidige ich, noch gehe ich auf subtile Art oder Weise gegen andere vor. aber danke, das du mich so verachtest. Ist ja kein Wunder, was für Zutände die MN-Community hat.

  • Gut, damit hat sich das mit dem Recht ja geklärt und es artet zu einer diskutablen Debatte über persönliche Ungereimtheiten zwischen diversen Personen aus.


    Das schlimmste haben wir hinter uns. :D

  • Naja, Seite 4. Die "Comunity" schwächelt...

    och bitte ... die Kartenfrage war/ist erheblich schädlicher als das hier ... zumal die Kartenfrage immer wieder völlig falsch gestellt wird, was man aber bei der Rechtskonferenz in Fuchsen anders machen kann ... :D

  • Tut mir leid, dass ich dem ganzen Luft aus den Segeln genommen habe.


    Ich hatte vorhin meine provokativ, pazifistische Minute. :whistling:

  • Benutzen Sie doch nicht solch Abstrakten Begriffe hier. die versteht doch keiner


    Sie sehen doch, dieser Begriff ist mir derart fremd, dass ich ihn nichtmal fehlerfrei in die Tastatur bekomme...

  • Sie sehen doch, dieser Begriff ist mir derart fremd, dass ich ihn nichtmal fehlerfrei in die Tastatur bekomme...

    Hey ich sehe wir verstehen uns: Lasst uns eine Gemeinschaft gründen voller Leute die keine Ahnung haben wie man sich in einer Gemeinschaft benimmt. Fliegen wir dann raus falls wir uns dann doch benehmen?