Gemäß Pkt. 4 der Regularien zur Durchführung von Internationalen Pokalwettbewerben im Fußball sind
"alle Staaten und Nationalverbände" berechtigt, sich um die Austragung des Wettbewerbs zu bemühen.
Der Ausrichter soll im ersten Quartal jedes Jahres bestimmt werden, daher wird folgender Zeitrahmen festgesetzt:
06. Januar - 03. Februar 2019: Kandidaturenphase, anschließend Prüfung derselben
06. Februar - 20. Februar 2019: Abstimmungsphase
Die Bewerbungen sollten hier öffentlich hinterlegt werden.