Im Königreich der höfischen Rokokoloren sind das Amt des obersten Staatsrichters und des Kirchenoberhauptes der Katholischen Staatskirche zu besetzen. Da es sich beim Amt des Richters um ein vakantes frei zugängliches Wahlamt handelt, sind Referenzen hierfür nicht notwendig. Die Amtsführung wird auch dadurch erleichtert, dass Bestechungen im Königreich legal sind.