Beiträge von Diktatus Marius

    Hier ein paar Auszüge aus dem Markenrecht.


    MarkenG § 4 Entstehung des Markenschutzes
    Der Markenschutz entsteht
    1. durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt
    geführte Register,
    2. durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung
    erworben hat, oder
    3. durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft)
    notorische Bekanntheit einer Marke.


    Man beachte Nr. 3


    Des weiteren Artikel 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft


    Art. 6bis

    (1) Die Verbandsländer verpflichten sich, von Amts wegen, wenn dies die Gesetzgebung des Landes zulässt, oder auf Antrag des Beteiligten, die Eintragung einer Fabrik- oder Handelsmarke zurückzuweisen oder für ungültig zu erklären und den Gebrauch der Marke zu untersagen, wenn sie eine verwechslungsfähige Abbildung, Nachahmung oder Übersetzung einer anderen Marke darstellt, von der es nach Ansicht der zuständigen Behörde des Landes der Eintragung oder des Gebrauchs dort notorisch feststeht, dass sie bereits einer zu den Vergünstigungen dieser Übereinkunft zugelassenen Person gehört und für gleiche oder gleichartige Erzeugnisse benutzt wird. Das gleiche gilt, wenn der wesentliche Bestandteil der Marke die Abbildung einer solchen notorisch bekannten Marke oder eine mit ihr verwechslungsfähige Nachahmung darstellt.
    (2) Für den Antrag auf Löschung einer solchen Marke ist eine Frist von mindestens fünf Jahren vom Tag der Eintragung an zu gewähren. Den Verbandsländern steht es frei, eine Frist zu bestimmen, innerhalb welcher der Anspruch auf Untersagung des Gebrauchs geltend zu machen ist.
    (3) Gegenüber bösgläubig erwirkten Eintragungen oder bösgläubig vorgenommenen Benutzungshandlungen ist der Antrag auf Löschung dieser Marken oder auf Untersagung ihres Gebrauchs an keine Frist gebunden.


    Da Abdonez bisher eher weniger mit Ratelon in Verbindung gebracht wurde und er dies eher nach seinem Ausschluss angeleiert hat, könnte man von Seiten Ratelons auf dieser Schiene versuchen dagegen vorzugehen.

    Zitat

    Original von Sigurd Thorwald
    Ich kann voraussichtlich nur samstags.


    Nur einmal pro Woche? Oh man du tust mir leid.


    Ups... :D




    Spaß beiseite. An dem genannten WE hätte ich voraussichtlich und vorbehaltlich einer dienstlichen Veranstaltung Zeit.