Satzung der Regionsligen
Fassung vom 03.11.2014
1.Auswertung der Spiele
-pro Sieg gibt es 3 Punkte
-pro Niederlage gibt es 0 Punkte
-pro Unentschieden gibt es 1 Punkt, jedoch nur bei erzielten Toren (dass heißt bei einem 0:0 gibt es auch 0 Punkte, bei einem 1:1 hingegen 1 Punkt, dasselbe bei einem 2:2, auch wieder 1 Punkt)
2.Spielmodus
-bei weniger als oder 4 Teilnehmern wird eine Saison mit je 2 Hin- und 2 Rückrunden gespielt.
-bei 5 oder mehr als 5 Teilnehmern wird eine Saison mit einer Hin- und einer Rückrunde gespielt.
3.Spieltage
-der genaue Terminplan wird jeweils zu Beginn der Saison vom Ligavorstand bestimmt.
-es wird am Wochenende und in der Woche gespielt
4.Ligavorstand
-der Ligavorstand setzt sich aus einem Neutralen und einem Ligamitglied zusammen
-der Ligavorstand wird vor jeder Serie (Saison) neu gewählt
-der Ligavorstand teilt sich die Arbeit selbst auf
5.Ligamitglieder
-als Ligamitglieder gelten alle Mannschaften, die sich angemeldet haben und deren Anmeldung bestätigt wurde
6.Übertragungsrechte, Werbung, Sponsoren
-Übertragungsrechte werden an je ein Unternehmen pro Mikronation vergeben
-Werbung darf in den Stadien der teilnehmende Mannschaften angebracht werden
-Jeder Verein hat das Recht, beliebig viele Sponsoren anzunehmen
-Bei Sponsoren und Werbung ist darauf zu achten, dass weder rassistische, noch religiöse oder politische Botschaften verbreitet werden.
-Dem Ligavorstand muss jegliche Art von Werbung und jeder neuer Sponsor zur Bestätigung oder Verweigerung vorgelegt werden
7.Wettbewerbe
-Die Regionsligen fördern insbesondere die Beteiligung von Vereinen aus Mikronationen, in denen es keine eigenen Ligen mehr gibt, um ihnen wieder eine Möglichkeit zur Teilnahme am geregelten Spielbetrieb zu geben
-Die Meister der Regionsligen qualifizieren sich für internationale Wettbewerbe, falls diese ausgetragen werden
-Der Vorstand der Regionsligen kann auch andere internationale Wettbewerbe veranstalten, wie zum Bespiel einen Pokal der Mikronationalen Meister.
8.Schiedsrichter
-jede Mikronation, die ein Team in den Wettbewerb entsendet hat mindestens ein Schiedsrichtergespann zu melden. Dieses besteht aus dem Schiedsrichter und seinen beiden Assistenten (Linienrichtern). Diese gemeldeten Schiedsrichter sind dann offizielle VMF-Schiedsrichter
9.Strafen
-nichtbeachtung dieser Satzung kann mit Ausschluss aus dem Spielbetrieb oder Punktabzügen gewertet werden
-Strafen werden vom Vorstand ausgesprochen
-Bei dem Ausschluss eines Vereins aus dem Spielbetrieb ist eine Abstimmung unter den Ligamitgliedern durchzuführen, stimmberechtigt sind alle Ligamitglieder, außer der Beschuldigte. Das Ergebnis gilt automatisch als Urteil
-Strafen gelten mit Ausspruch durch den Vorstand
10.Gültigkeit
-Diese Satzung erlangt Gültigkeit mit Annahme durch die Ligamitglieder.