Beiträge von Thomas Lieven

    Um noch mal kurz auf die rechtliche Situation zurückzukommen und auf die Frage nach dem Copyright: Die Wikipedia liefert da eine kurze Einführung. In Deutschland gilt aber das Urheberrecht, das dem Urheber eines Werkes erheblich mehr Rechte einräumt.


    Es ist aber fraglich, ob das in diesem Fall überhaupt Anwendung finden kann: Vom Urheberrecht geschützt sind lediglich Werke, die eine gewisse Schöpfungshöhe erfordern. Bei einem solch kurzen Wort wie "Ratelon" ist davon aber nicht unbegingt auszugehen - damit gibt es kein Urheberrecht.


    Solche Bezeichnungen werden üblicherweise durch Marken geschützt - also genau das, was Dennis Jlussi getan hat. Unter Umständen haben die Betreiber der Simulation ein (älteres und damit vorrangiges) Namensrecht, da "Ratelon" ja die Bezeichnung für ihre Simulation ist/war. Das wird aber am Ende ein Gericht entscheiden müssen.


    Noch zu den Behauptungen, die Rateloner hätten nur rechtzeitig Widerspruch gegen die Eintragung der Marke einlegen müssen: Das ist falsch. Widerspruch beim Deutschen Marken- und Patentamt kann nur ein Inhaber einer älteren Marke einlegen. Das trifft hier aber nicht zu. Möglich ist nur ein Löschungsantrag oder eine Klage vor einem Zivilgericht. Nähere Informationen dazu bietet das Deutsche Patent- und Markenamt. Beides ist möglich, solange die Marke besteht, kostet aber (wobei die Kosten bei einer erfolgreichen Klage u. U. vom Beklagten getragen werden müssen).


    Für alle Aussagen gilt: Ich bin kein Jurist, nur interessierter Laie :D