An alle Staatsherren,
Diktatoren, Lehensherren, Präsidenten,
Ministerien, Könige & Kaiser,
wir die SSVC bieten Ihnen hier einen Vorschlag für einen Intern. Vertrag an an denen sich alle MN´s zur Mitwirkung an einem Gesunheitswesen berufen fühlen.
Durchführung durch die SSVC wir sind natürlich über Vorschläge und Kritiken immer dankbar.
Dienstleistungsvertrag zwischen einer Nation, Staat, Königreich, und der Sanatorium & Salinen Vereinigung Culloniens (SSVC), Health-Care-System
§1. Allgemeines
(1)Beide Vertragspartner garantieren in diesem Vertrag, dass sie sich stehts über alle Anliegen, die dieser Vertrag beinhaltet, gegenseitig informieren.
(2)Die jeweilige Nation oder ein bestimmter Vertreter bindet mit diesem Vertrag die SSVC in das Staatswesen ein (Unterforum Health-Care-System) ein.
§2. Aufgabenbereiche der SSVC gegenüber einer Nation:
(1)Die SSVC verpflichtet sich, der Nation bei allen Fragen zum Gesundheits- und Sozialsystem ihr Wissen bei Seite zu stehen.
(2)Die SSVC berät die Nation bei allen Gesetz zum Thema Soziales.
(3)Die SSVC verpflichtet sich die Ausbildung des Pflegepersonals und der Krankenpfleger, Schulen zu verbessern und das Lehrpersonal selbst auszubilden.
(4)Die SSVC fördert und verbessert das Studium vom Ärzten und sonstigem Personal an Universitäten oder Krankenhäusern.
(5)Die SSVC fördert den Bau von Health-Care-Zentren, Mediz. Einrichtungen, Kliniken, Anstalten sowie Kur- und Heilbädern o.ä.
(6) Rettungswesen wird durch die SSVC geregelt - Fahrzeuganschaffung und Infrastrukturen werden zu mind. 70% durch die jeweilige Nation getragen
(6.1) Ausbildung des dafür benötigten Personals durch die SSVC
(6.2) Alle Materialen, Baustoffe, Fahrzeuge, Personal, udgl. sollen soweit als möglich in/aus der jeweiligen Nation bezogen werden um die dort ansässige Wirtschaft zu stärken.
(6.3) Die Fahrzeuge für den Rettungsbedarf werden aus dem SSVC Werk bezogen ZUMIND. der Umbau der Fahrzeuge
§3. Verpflichtungen der Nation gegenüber der SSVC
(1)Man verpflichtet sich, die SSVC über alle Änderungen im Gesundheits oder Sozialsystem aufmerksam zumachen.
§5. Ansprechpartner
(1)Der Ansprechpartner und Ort ist stehts im Sozialministerium (Unterforum Health-Care-System) einer Nation oder ähnlicher Namensgebung - dort werden sämtliche Anträge und Vorschläge sowie Feststellungen und Gesetzestexte veröffentlicht und diskutiert.
§6. Zusammenarbeit
(1) Nationen können interkulturell und internat. Erfahrungsaustausch über die SSVC erlangen.
(2) die SSVC bemüht sich jeder Nation mit dem Fachwissen zur Verfügung zu stehen und internat. Koordinationen bei Katastrophen zu übernehmen
(3) die SSVC hat über ihr eingesetztes Personal, Fahrzeugstand und Institutionen freie Entscheidungsgewalt
§6.Finanzierung und Bezahlung
(1)Die SSVC verpflichtet sich, 10% ihrer Einnahmen an die Nation abzugeben. (für Monopolerhaltung)
§7. Kündigung
(1) dieser Vertrag muss veröffentlicht werden in der MN-Nachrichten
(2) beiderseits Unterfertigt werden
(3) innerhalb 2 Wochen besteht ein Rücktrittsrecht
(4) Vertragsauflösung muss mind. 3 Monate vorher bekannt gegeben werden
(4.1) Nach dieser Frist ist das Vertragsverhältnis aufgelöst