• Lt. Österreichischem Datenschutzrecht kann einem die DSGVO bei Privaten Sites egal sein. Die gilt lt. Datenschutzberater nur bei Unternehmen, sprich wenn in irgendeiner Form Geld eingenommen wird. Aber wies bei den Deutschen ausschaut weiß ich nicht.

    Die DSGVO ist eine EU-weit einheitlich geltende Verordnung und in allen EU-Staaten unmittelbar geltendes Recht. Was in Österreich gilt, gilt also auch in Deutschland.

    Unmögliches wird sofort erledigt,
    Wunder dauern etwas länger.

  • Ich finde es übrigens auch bemerkenswert, dass sich keiner der Verantwortlichen hier genau auskennt. Auch die Minasol nicht? Der Platzmeister? Immerhin liegen sehr viele MN auf deren Webspace, gehören euch letztendlich die Domains, ihr tragt doch ein gewisses Risiko! Gehört habe ich jedenfalls von der Seite noch gar nichts?!

    Ich finde deine Große klappe bemerkenswert.

    Fahr mal deine Einstellung runter, was giebt dir das recht hier so im Rechteck herum zu springen ?

    Nur weil du dir hier in die Hose machst muss das kein anderer tun.

    • AsaiCorp wenn sie es wollen können wir es Bauen.
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  • Ich bezweifle, dass MNs private Seiten sind.

    https://www.focus.de/digital/intern…id_8987532.html

    Das ist eigentlich die Definition, von der man sehr oft hört: Privat --> Zugriff nur für Familienmitglieder oder nur private Inhalte.

    Schon allein dadurch, dass eine MN ein öffentlich nutzbares/einsehbares Forum anbietet, wäre ich vorsichtig mit der Behauptung, es wäre eine private Seite, auch wenn keine Werbung usw. angezeigt wird.

    Und dass sich niemand auskennt, liegt einfach daran, dass dir jeder was anderes erzählt. Ich habe für Fuchsen in meinen Augen geeignete Maßnahmen getroffen, wer das für überzogen hält, ist sein persönliches Problem. (Mal davon abgesehen, dass das Verbot vom Einbinden externer Bilder auch Taffikklau unterbindet...)

    "Ist es denn wirklich so, dass wir jeden Dreck, der vom Westen kommt, nu kopieren müssen? Ich denke, Genossen, mit der Monotonie des OIK-Bashings, und wie das alles heißt, ja, sollte man doch Schluss machen" Walter Albrecht

  • Vielen Dank für die Antworten vom Platzmeister und auch Herrn Wegland. Es ist gut zu wissen, dass der Platzmeister bereits Vorkehrungen getroffen hat, diese waren mir bisher eben nur unbekannt und es ist gut, dass diese nun einmal hier genannt wurden.

    Herrn Wegland stimme ich zu, dass MN's nicht als "privat" eingestuft werden können. Allein durch die Registrierung eines beliebigen Users in einem unserer Foren werden wir zu Verantwortlichen über personenbezogene Daten (Benutzername, der durchaus sogar Klarname sein kann, Email-Adresse, IP-Adresse).

    Den anderen, unqualifizierten Beitrag kommentiere ich nicht.

  • Lt. Österreichischem Datenschutzrecht kann einem die DSGVO bei Privaten Sites egal sein. Die gilt lt. Datenschutzberater nur bei Unternehmen, sprich wenn in irgendeiner Form Geld eingenommen wird. Aber wies bei den Deutschen ausschaut weiß ich nicht.

    Die DSGVO ist eine EU-weit einheitlich geltende Verordnung und in allen EU-Staaten unmittelbar geltendes Recht. Was in Österreich gilt, gilt also auch in Deutschland.

    Das ist mir bewusst, aber die nationalen Regelungen scheinen sich meines Wissens nach etwas zu unterscheiden. Zb. sind bei uns Körperschaften öffentlichen Rechts von den Strafen bei Verstößen,etc.. ausgenommen und werden nicht belangt.

    Es wurde auch ein entsprechender Passus ergänzt, dass die Datenschutzbehörde bei erstmaligen verstößen auch nur verwarnen kann.

  • Lt. Österreichischem Datenschutzrecht kann einem die DSGVO bei Privaten Sites egal sein. Die gilt lt. Datenschutzberater nur bei Unternehmen, sprich wenn in irgendeiner Form Geld eingenommen wird. Aber wies bei den Deutschen ausschaut weiß ich nicht.

    Die DSGVO ist eine EU-weit einheitlich geltende Verordnung und in allen EU-Staaten unmittelbar geltendes Recht. Was in Österreich gilt, gilt also auch in Deutschland.

    Also meine Baldriantropfen sind wieder im Schrank.Alles was ich so gehört, gelesen habe von *Experten* und einem Anwalt, sind nicht kommerzielle mikronationale Foren kein Problem.Naja 10 Anwälte 20 Auslegungen...

    Da ich keine automatische Registrierung/Freischaltung habe in meinen MNs und Klar/Echtnamen nicht zulasse bin ich wohl erstmal Safe.Dazu keine Werbung, keine Kosten für Nutzer - ausser meine bin ich da auch sicher.Persönliche Daten sammle ich auch ned und wenn Mail Adressen ein Thema werden, dann vergeb ich eben Fantasieaddies.Meines Wissens hat sich eh keiner ne Mail geschrieben.

    Bei Bildern dürfens dann eben nur Selbstgemachte sein und mit Ohne Personen drauf :-).

    Andere mögen es anders praktizieren ich machs eben so.

    Ich werd erst wieder unruhig, wenn Platzmeister, Wegland und andere mit *mehr Ahnung* unruhig werden.;)

    Idris I.,
    Shah in Shah

  • Nur zur Info, ich bin als Administrator in Eldeyja zurückgetreten. Meine Vorsichtsmassnahmen stießen dort auf Unverständnis und ich bin nicht bereit Verantwortlich für das Forum zu sein.

  • Ich hatte ja gehofft, dass du sie noch näher erklären würdest. Außergewöhnliche Maßnahmen erklären sich manchmal nicht von selbst. Da du dir selber die Zugriffsrechte entzogen hast, kann ich dir leider auf deinen letzten Beitrag in Eldeyja nicht mehr antworten.

    Wie auch immer, das eldländische Forum wird vorerst dicht bleiben, mir bleibt in den nächsten Tagen wohl keine Zeit, das halbwegs in Ordnung zu bringen. Vielleicht irgendwann im Lauf des Juni.

  • Zündet die dicke rote Kerze an und murmelt sein Mantra in den Rotwein *Ich werde nicht in Panik ausbrechen.Ich werde nicht in Panik ausbrechen.*

    Idris I.,
    Shah in Shah

  • Zündet die dicke rote Kerze an und murmelt sein Mantra in den Rotwein *Ich werde nicht in Panik ausbrechen.Ich werde nicht in Panik ausbrechen.*

    Insofern dich keiner deiner Wettbewerbskonkurrenten hier anschwärzt, alles halb so wild. Wäre natürlich eine nette Idee für die Simulation von "kriegerischen" Auseinandersetzungen.8o

  • Wie heise.de berichtet ist die Abmahnindustrie bereits angelaufen.

    Und wie erwartet mit absurd hohen Forderungen:

    https://www.heise.de/newsticker/mel…en-4061044.html

    Wenn ich das richtig lese geht es hier um Unternehmen. Dann dürfte es uns eher nicht betreffen. Ich glaube, diese seltsame Abmahn-Manie ist wohl eher ein deutsches Phänomen. In der Schweiz kann ein Abmahner seine Anwaltskosten nicht auf den Abgemahnten abwälzen, was der ganzen Geschichte viel von ihrer Brisanz nimmt. Aber auch bei uns gibt es Nachteile. Wir haben noch Wehrpflicht und können uns dann jedes Jahr drei (oder vier) Wochen nicht um unsere virtuellen Nationen kümmern.

    Louis Moumont

    Livornien

    letzter Direktor der CartA

  • Es ist sogar anzunehmen, dass der beschriebene Fall rechtlich auf äußerst tönernen Füßen steht und hier offensichtlich abgezockt werden soll. Aber das ist genau der Punkt: der Missbrauch geht keine 24 Stunden nach Ende der Übergangszeit los, die Hyänen kommen bereits aus ihren Löchern gekrochen.

    "Ist doch gutes Wetter in Meanshire, der Regen fällt fast senkrecht!"

  • Meine Güte, was fällt euch so schwer daran, Datenschutzerklärungen anzupassen und auf die Verwendung und Speicherung von Cookies/IP-Adressen hinzuweisen. Man könnte ja fast annehmen, ihr wäret in der Steinzeit geboren. Naja, nicht mehr mein Bier, aber ich fand eure Reaktion auf eine seit zwei JAHREN kommende Verordnung absolut lächerlich. Ihr hattet mehr als genug Zeit, euch zu informieren.

    Shaikh von Alegon

    (Avatar: Hamid Fadaei)

  • Nur zur Info, ich bin als Administrator in Eldeyja zurückgetreten. Meine Vorsichtsmassnahmen stießen dort auf Unverständnis und ich bin nicht bereit Verantwortlich für das Forum zu sein.

    Du bist halt leider über das Ziel hinaus geschossen. Aber nun sind die Fakten geschaffen ?(

  • vgov.de scheint auch vorerst aufgrund der DSGVO (Vermutung) offline zu sein. Aber das Projekt wollte DeR wohl eh abgeben, könnte sich dann der neue Betreiber drum kümmern

  • Es klingt dumm aber Gesetz ist nunmal Gesetz.

    Aber vielleich kann ich ja mit ein paar Zitaten und Links den einen oder anderen, denn Umstieg auf die neue Gesetzeslage vereinfachen.

    Zitat

    Aufgrund des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden ab dem 25.05.2018 neue Informationspflichten im Rahmen der Datenschutzerklärung zu beachten sein. Nachstehend ein Auszug der Änderungen, welche in den Datenschutzerklärungen (spätestens ab dem 25.05.2018) berücksichtigt werden müssen:

    • der Verantwortliche (und evtl. sein Vertreter) im Sinne der DSGVO muss mit seinem Namen und seinen Kontaktdaten genannt werden;
    • es ist die Rechtsgrundlage anzugeben, auf die sich die Datenverarbeitung stützt;
    • es wird der Zweck der Datenverarbeitung zu nennen sein;
    • wird eine Datenverarbeitung auf den Erlaubnistatbestand des Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO gestützt, muss das berechtigtie Interesse dargelegt werden;
    • weiterhin sind die Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten anzugeben;
    • die Angabe der Speicherdauer personenbezogener Daten muss angegeben werden oder die Kriterien, nach denen sich die Speicherdauer bestimmt;
    • der Betroffene ist über die Rechte auf Zugang, Berichtigung, Sperrung, Löschung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit zu informieren (Art. 15 bis 21 DSGVO);
    • im Falle eines sog. Profilings oder einer Art von automatisierter Einzelfallentscheidung (Art. 22 DSGVO) ist hierauf hinzuweisen. Hierzu zählt auch, dass aussagekräftig über die involvierte Logik sowie über die Tragweite und der angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung informiert werden muss;
    • der Betroffene ist über sein Beschwerderecht zu informieren (Art. 77 DSGVO);
    • im Falle von Einwilligungen ist der Betroffene darüber zu informieren, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird;
    • sollten die Daten nicht beim Betroffenen erhoben worden sein, ist über die Herkunft der Daten zu informieren (Art. 14 DSGVO). Dies bedeutet, dass die Datenquelle zu benennen ist, dies gilt auch für den Fall, dass es sich um öffentlich zugängliche Daten handelt.

    Diese neuen Informationspflichten müssen nach der DSGVO im Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten in leicht wahrnehmbarer, verständlicher und klar nachvollziehbarer Form abgebildet und vermittelt werden.

    (Quelle: https://community.woltlab.com/thread/263953-…-sein/?pageNo=1)

    Und dann gibt es noch von Woltlab folgende Info:

    Quelle: https://www.woltlab.com/article/105-umsetzung-der-dsgvo/

    Wer unsicher ist oder einfach noch keine Zeit für die Anpassungen hat, der kann seine MN oder Website ja einfach kurz Offline nehmen.