Gemäß Pkt. 4 der Regularien zur Durchführung von Internationalen Pokalwettbewerben im Fußball sind
"alle Staaten und Nationalverbände" berechtigt, sich um die Austragung des Wettbewerbs zu bemühen.
Der Ausrichter soll im ersten Quartal jedes Jahres bestimmt werden, daher wird folgender Zeitrahmen festgesetzt:
17. Januar - 14. Februar 2018: Kandidaturenphase, anschließend Prüfung derselben
17. Februar - 3. März 2018: Abstimmungsphase
Die Bewerbungen sollen/können hier öffentlich hinterlegt werden.