Guten Tag, mein Name ist Siegfried Halbstroh, derzeit Fürstlicher Truchseß in Eschenland, meiner Heimat. Wir sind ein Volk von Hobbits, zusammengeschlossen in fünf Städten. Ich möchte Ihnen einige Informationen geben und zu einem Besuch einladen.
*so* Die Infos stehen auch bei uns im Forum; eine Webseite ist geplant. *so*
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Politisches System EschenlandsDer Fürst
Der Fürst ist das Staatsoberhaupt des Fürstentums. Er erfüllt größtenteils repräsentative Aufgaben und hält sich normalerweise aus dem politischen Tagesgeschäft heraus; jedoch kann dies von Fürst zu Fürst unterschiedlich sein.
Der Fürst wird vom gesamten Volke Eschenlands gewählt. Dabei ist jeder volljährige Mann wahlberechtigt, jeder wahlberechtigte Hobbit wählbar! Die Wahl zum Fürst ist öffentlich.
Die Verfassung spricht zwar von einer Monarchie, aber eigentlich stimmt das nicht ganz, da der Fürst bloß für eine Zeit von 6 Wochen im Amt ist, nach deren Ablauf ein neuer Fürst gewählt werden muß. Der amtierende Fürst darf zu dieser Wahl nicht mehr antreten, zu einer späteren eventuell schon.
Zu den Aufgaben des Fürsten zählen insbesondere:
- völkerrechtliche Vertretung des Staats
- Kriegserklärung und Friedensschluß nach einem entsprechenden Ratsabschied (=Beschluß der Ratsversammlung)
- Formaler Oberbefehl über die Armee
- Ernennung und Entlassung von Beamten und Soldaten
- Begnadigungsrecht
- Ernennung des Fürstlichen Truchsessen
- Einspruchsrecht bei Ratsabschieden
- Ernennung der Ratsherren zu Verwaltern der StädteEs ist unbedingt falsch, den Fürsten als Adligen anzusehen oder zu behandeln. Die eschenländischen Fürsten werden genauso wie alle anderen Bürger mit "Herr" in Verbindung mit dem Titel oder dem Namen angeredet, also beispielsweise mit "Herr Fürst". Eine Anrede wie "Exzellenz" oder gar "Durchlaucht" würde wahrscheinlich als Beleidigung aufgefaßt werden!
Die Ratsversammlung
Die Ratsversammlung nimmt eine besondere Stellung im eschenländischen Staatsrecht ein, denn sie ist sowohl Gesetzgeber, als auch Regierung.
Die Ratsversammlung stetzt sich aus fünf Ratsherren zusammen, die auf verschiedenen Wegen in ihr Amt gelangen, und es auch verschieden lange ausüben. Vier der Ratsherren werden vom Volk auf vier Monate öffentlich gewählt. Ein Ratsherr wird vom Fürsten ernannt.
Diese fünf Ratsherren wählen nun aus ihrer Mitte den Fürstlichen Kanzler, welcher der Ratsversammlung vorsitzt, sozusagen der Regierungschef des Eschenlandes und damit faktisch der mächtigste Mann im Staate ist.
Der vom Fürst ernannte Ratsherr ist nicht zum Kanzler wählbar, da er stets das Amt des Fürstlichen Truchsessen einnimmt, der Vertreter des Fürsten, Leiter des Fürstlichen Hofamts und Inhaber der Polizeigewalt. Er wird daher auch als der "oberste Verwaltungsbeamte" des Staats angesehen.
Den übrigen drei Ratsherren teilt dann der Fürstliche Kanzler ihr Ressort zu: Er ernennt einen Ratsherr zum Fürstlichen Richter, einen zum Fürstlichen Marschall und einen zum fürstlichen Kämmerer. Bei der Auswahl ist der Fürstliche Kanzler völlig frei, jedoch darf kein Ratsherr zwei oder mehrere Ämter übertragen bekommen.
Die Ratsversammlung faßt ihre Beschlüsse durch Ratsabschiede, die dann als Gesetz durch den Fürsten verkündet werden müssen, falls dieser nicht von seinem Einspruchsrecht Gebrauch macht. Der Einspruch kann jedoch durch die Ratsversammlung durch eine besonders qualifizierte Mehrheit zurückgewiesen werden. Ein gleiches Einspruchsrecht steht dem Kämmerer zu, sobald der Staat finanziell belastet wird.
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Das Volk der HobbitsHobbits sind ein ruhiges, gemütliches Völkchen, dass sich äußerlich vor allem dadurch vom gemeinen homo sapiens sapiens, dass es nur etwa halb so groß sind wie diese ist, daher auch den Namen „Halblinge“ trägt. Außerdem haben Hobbits behaarte Füße mit lederartigen Sohlen und tragen daher selten Schuhe - höchstens einmal zu offiziellen Anlässen, um fremde nicht zu verschrecken. Aus ihrer entspannten Lebensweise rührt auch ihre oft rundliche Figur und die Neigung, Aufregungen gewöhnlich aus dem Weg zu gehen. Viele von ihnen leben traditionell in teils weit verzweigten Höhlen, die in Hügel gegraben sind: komfortable Wohnungen mit kreisrunden Türen und Bullaugen-förmigen Fenstern. Die Liebe zu gutem und häufigem Essen und Trinken, das zelebrierte Rauchen des „Pfeifenkrauts“, der angesehene Gartenbau und sorglose Feste sind kennzeichnend für das Leben der Hobbits. Sie sind handwerklich geschickt, und verwenden nur sehr selten Maschinen, die wesentlich komplizierter als Mühlen sind. Ihre Vergangenheit ist von einer endlosen Periode des Friedens gekennzeichnet, vor Verbrechen schrecken Hobbits schon aufgrund ihres Glaubens an ihr Rechtssystem zurück. Daher leben auch die Hobbits der fünf nördlichen Städte friedlich miteinander. Vor wenigen Jahren schlossen sie sich zu dem staatlichen Gebilde Eschenland zusammen, ein Prozess von mehreren Jahrhunderten Gemütlichkeit kam zu seinem Höhepunkt, obwohl die letzte Zeit natürlich sehr aufregend war.
Hobbits glauben an die Existenz mehrerer Götter, die auch aktiv in ihr Leben eingreifen können. Diese Götter verfügen über eine körperliche Existenz, die auch von den Hobbits wahrgenommen werden kann.
Nach ihrem Tod, so glauben die Hobbits, werden sie zu Enu gebracht, der dann entscheidet, ob sie in seinen Auen wohnen dürfen, oder in Sábos Unterwelt geschickt werden. Enu kann auch eine Bußzeit in Sábos Hallen bestimmen, nach der der Hobbit dann geläutert in Enus Auen wohnen darf.So etwas wie Opfer oder Feiern zu Ehren der Götter - mit Ausnahme von Totenfeiern - kennen die Hobbits nicht. Einzig ein rechtschaffenes Leben gilt als Ehrerbietung für die Göttlichkeiten.