EuGH: Eingebettete Videos verstoßen nicht gegen das Urheberrecht

  • Gilt das dann auch für Essensbilder? :D

    "Ist es denn wirklich so, dass wir jeden Dreck, der vom Westen kommt, nu kopieren müssen? Ich denke, Genossen, mit der Monotonie des OIK-Bashings, und wie das alles heißt, ja, sollte man doch Schluss machen" Walter Albrecht

  • Gilt das dann auch für Essensbilder?



    Tu pist aper pöhse. :evil:


    Du willst wohl dem Knieperlein von dat Marionsche sein Mampf-Bilder-Urheberrechts-Abmahn-Geschäft vermiesen? Nö nö nö. Wer Bockwurschtbilder klaut, der muss zahlen. :D

  • Wäre ich mir nach diesem Urteil gar nicht so sicher und es gab wohl auch vorher schon einige Stimmen bzw. Urteile, die in diese Richtung gehen, schließlich verlinkt man ja nur ein bereits allgemein zugängliches Bild, das der Urheber/Rechteinhaber jederzeit löschen oder dessen Verlinkung er mit technischen Mitteln (htaccess) unterbinden kann.


    Wobei man da dann sicher den Einzelfall sehen muß bzw. die konkrete Verwendung. Auf der Homepage eines Restaurants, das Kunden mit den Bildern wirbt wird es vielleicht anders aussehen als in einem Forum, wo das Bild selbst zum Diskussionsgegenstand wird.


    Aber um das zu voraussehen zu können, müßte man freilich nicht Jurist, sondern Hellseher sein. ;)