• Ist zwar unwahrscheinlich, daß das hier jemanden direkt betrifft, aber eventuell doch verwandte oder Bekannte. Falls Unterlagen zur Klärung von DDR-Rentenansprüchen fehlen, man hat nur noch bis zum 31.12. Zeit, sich das Zeug zu besorgen, dann endet die Archivierungsfrist für die Akten der Betriebe. 'Es gilt der Poststempel. Ich weiß jedenfalls, was ich im Weihnachtsurlaub als erstes mache...


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    Falls Unterlagen zur Klärung von DDR-Rentenansprüchen fehlen, man hat nur noch bis zum 31.12. Zeit, sich das Zeug zu besorgen, dann endet die Archivierungsfrist für die Akten der Betriebe.
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    Na wer 20 Jahre nach dem Ende der Nachweisführung von Rentenbeitragszeiten und -entgelten im SV-Buch der DDR immer noch keine Kontenklärung für sein Rentenkonto durchgeführt hat, dem ist meiner Meinung nach nun in den letzten Tagen der Aufbewahrungspflicht von betrieblichen Lohnunterlagen auch nicht mehr zu helfen. Die Aufbewahrungspflicht wurde ja bereits 2006 noch einmal um 5 Jahre verlängert.