ZitatOriginal von Georg von Nøresund
...Wie gesagt, mit einem Copyright am Namen kann das nicht passieren
Hier muss ich dem Hirten zustimmen. Was hat denn das Copyright im Namen mit dem Markenrecht zu tun? Meiner Meinung nach (aber ich lasse mich gern von wissenderen Usern korrigieren) kommt das Copyright erstmal aus dem Urheberrecht und betrifft maximal den Inhalt einer Seite und ist, wie der Hirte schon sagt, im deutschen Recht garnicht geregelt. Um mich vor Markenregistrierungen durch einen anderen und damit möglichen Markenverstößen zu schützen dürfte es also nicht ausreichen an einen Namen oder eine Markenbezeichnung ein Copyright-Zeichen dranzupappen. Maximal unterstützend wirken kann dies bei dem Versuch eines Widerspruches.
Und hier liegt eigentlich das Problem. Wenn eine Marke erstmal eingetragen und die Widerspruchsfrist (wenn ich richtig informiert bin, 3 Monate) abgelaufen ist, kann die Löschung nur in einem Zivilprozess erlangt werden. Und ob eine bestimmte Marke eingetragen wird und deren Widerspruchsfrist läuft, muss jeder, der Interesse hat schon selber überwachen. Das DPMA prüft soviel ich weiß überhaupt keine Überschneidungen, Ähnlichkeiten oder Dopplungen. Wer eine Marke hat (registriert) oder glaubt zu haben (nicht registriert) muss schon hübsch selber aufpassen, dass sich diese nicht irgendein anderer eintragen lässt.
Ja und welche Erfolgsaussichten selbst ein fristgemäß eingelegter Widerspruch speziell im Falle von Ratelon gehabt hätte, können wohl nur markenrechtlich versierte Juristen abschätzen. Doch auch da bin ich mir ziemlich sicher, dass da keine 100%-ige Sicherheit in der Aussage möglich ist, denn (und hier möchte ich einen allbekannten Spruch etwas erweitern): Auf hoher See, vor Gericht und in deutschen Amtsstuben ist man in Gottes Hand.