Hallo und Vorstellung der Republik Gulivien

  • Beim Postbeamtenartikel geht es uns darum, dass es so klingt als würdest du Postbeamte vor Missbrauch schützen und nicht die Post selbst.

  • Ohne www.


    Die neue Webseite ist schon mal ein guter Anfang :)

    "Ist es denn wirklich so, dass wir jeden Dreck, der vom Westen kommt, nu kopieren müssen? Ich denke, Genossen, mit der Monotonie des OIK-Bashings, und wie das alles heißt, ja, sollte man doch Schluss machen" Walter Albrecht

  • Aus mir nicht erkenntlichen Gründen löst sich der Staat langsam auf aber trozdem habe ich eine neue Verfassung ausgearbeitet. :D
    Rechtschreibfehler sind bitte nicht zu beachten hatte leider nicht so viel Zeit. :doof:
    §1: Staatsform
    Die Republik Gulivien ist eine Repräsentative
    Demokratie mit Föderalen Einflüssen in der alle Grundrechte der
    Menschen
    eingehalten werden. Das Staatsoberhaupt ist wählbar und bleibt 1 Jahr
    lang Oberhaupt.Die maximale Anzahl von Amtsperioden des
    Präsidneten beträgt 2.Die Bevölkerung wählt alle Bundesminister
    auf 36 Tage.Die Richter werden vom Staatsrat bennant.
    Im Staatsrat sitzen alle Bundesminister.
    Das Staatsrat überprüfft alle Gesetzesentwürfe.
    Außerdem
    wird dort über neue Gesetze abgestimmt.Es wird ein Zuspruch von
    Mindestens 60% benötigt damit das Gesetz verabschiedet werden darf.Das
    Gesetz muss außerdem vom Staatspräsidenten Abgesegnet werden.Sowie vom
    Verfassungsgerichtshof als nicht Verfassungswiedrig angesehen werden.


    §1a: Parlament
    Ein Parlament sitzt in jeder Provinz.
    Dort treffen sich gewählte Vertreter des Volkes.Die Anzahl der Vertreter hängt von der Größe der Bevölkerung der Provinz ab.
    Dort werden Entscheidungen auf Landesebene getroffen.


    §1b: Parteien
    Jeder Bürger kann eine Partei gründen.
    Welche jedoch vom Verfassungshof und dem Staatsrat genehmigt werden muss.
    In Gulivien herrscht ein Freies Mehrparteiensystem.



    §2:Länder der Republik Gulivien
    Die Republik umfasst 10 Provinzen welche finanziell völlig unabhänig von dem Nationalen Budget sind.
    Mit dem Nationalen Budget werden alle Länderübergreifenden Kosten gedeckt.
    Jedoch sind sie Politisch sowie Gesetzlich teilweise den Nationalen Ordunugen Unterworfen.



    §3:Menschenrechte in der Republik Gulivien


    3a: Jeder Mensch hat ein Recht auf Meinungsfreiheit und Pressefreiheit
    3b: Jeder Mensch hat ein Recht auf freie Wohn und Arbeitssitzwahl und das Recht wählen zugehen.
    3c: Jeder Mensch hat ein Recht auf Nahrung.
    3d:Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung.


    §4: Staatsbürgerschaft
    Die Staatsbürgerschaft erhält jeder dessen Eltern die Staatsbürgerschaft besitzen und hier geboren ist.
    4a:Migranten
    werden nur bei einer Aufenthaltsdauer von 5 Jahren akzeptiert mit Visum
    sowie einer Festanstellung und durch einen Sprachtest festgestelte
    Sprachkenntnise.


    §5: Gewerbe und Marktwirtschaft
    In der
    Republik Gulivien herrscht eine soziale Marktwirtschaft. Jeder Gulivier
    hat ein Recht darauf ein Unternehmen zu gründen. Volljährigkeit ist
    Voraussetzung.


    §6: Vereine und soziale Gesellschaften
    Jeder
    Gulivier hat das Recht einen Verein oder
    Gesellschaftsgruppierungsverbund zu gründen. Welche beim Index von
    Vereinen eingetragen wird.


    §9: Justiz
    In der Republik Gulivien herrscht das Schuldprinzip in der Justiz. Die Todesstrafe ist Verboten.
    Der Oberstegerichtshof ist das höchste Gericht.


    §10: Familie und Ehe
    Die Ehe und die Familie stehen unter besonderem staatlichen Schutz und werden gefördert.


    §11: Schul und Bildungswesen
    Das
    Schul und Bildungswesen steht unter staatlicher Aufsicht. Nicht gelehrt
    werden dürfen Volksverhetzende und rassistische Unterrichtsfächer.
    Jeder rechtswidrige Lehrer macht sich strafbar und kann bestraft werden.


    §12: Grenze
    Die Grenze Guliviens wird vom Grenzschutz überwacht.


    §13: Wahlen
    Wahlen gehen demokratisch zu und werden nicht manipuliert. Missbrauch der Wahlvorschriften ist strafbar.


    §14: Kriegsfall
    Der Präsident übernimmt das Oberkommando der Streitkräfte.
    Im Kriegsfall wird das Kriegsrecht verhängt und die Reservisten einberufen sowie die Miliz einberufen.
    14a: Die Miliz ist eine Eigenständige Militärapparat der in jeder Provinz tätig ist und dem dortigen Landesminister untersteht.


    § 15: Volljährigkeit eines Bürgers
    Ein
    Bürger erreicht mit 18 Jahren die Volljährigkeit. Eltern haben nun
    keine Aufsichtspflichten mehr und die Volljährigen müssen nun volle
    eigene Rechtspflicht und Verantwortung zeigen. Zudem ist nun ein Erwerb
    eines Kraftfahrzeugs möglich.


    §16: Waffenbesitz
    Waffen dürfen
    nur im Alter von 25-78 Jahren besessen werden. Notwendig ist dazu die
    Registrierung der Waffe beim Kreisamt und eine Ausbildung.


    §17:Versammlung
    Jeder Bürger hat das Recht sich ohne Voranmeldung friedlich zu Demonstrationen zu versammeln.


    §18:Religion
    Jeder darf seine Religion frei wählen.
    Es gibt keine Staatsreligion und der Staat erkennt alle Glaubensgemeinschaften an die dem Inneministerium gemeldet wurden.


    §18:National Gefährdung
    Im Falle das eine Gefährdung der Republik vorliegt werden folgenden Schritte eingeleitet.
    a)Der Präsident übernimmt die Führung der Streitkräfte.
    b)Die Nationalgarde rückt aus.
    c)Die Zivile Bevölkerung muss geschützt werden.
    d)Alle Bundesminister und der Präsident werden in Sicherheit gebracht.
    e)Das Kriegsrecht sowie der Notstand werden Ausgerrufen.



    §19:Nationalgarde
    Die Nationalgarde entspricht in etwa der Miliz nur wird sie vom Inneminister geführt.
    Sie ist eine Länderübergreifende Miliz.
    19a: Die Nationalgarde hat immer eine Mannstärke von 500.000 bis 450.000.


    §20:Arkostiftung
    Ist
    eine Stiftung des Staates und Zeichnet die besten Leistungen auf den
    Gebieten Physik,Chemie,Literatur,Soziologie,Medizin mit einen Preis von
    250.000GVM aus.


    §21:Änderungen der Verfassung
    Änderungen der Verfassung dürfen nur mit genehmigung des Parlaments des Staatsrates und des Präsidneten vorgehnommen werden


    §22:Überwachung und Privatsphäre
    Der Staat darf nicht ohne Vorherige Gehnemigung eines Richters in die Privatssphäre eines Bürgers eindringen.

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    Für Fails und Trolls wird keine Haftung übernommen.

    3 Mal editiert, zuletzt von SUBmars ()