Kopierte Gesetze

  • Wir haben die Verfassung und eine Art ungeschriebene Regeln. Danach wird entschieden, wenn nötig....
    Geht aber wohl nur bei uns. Wenn ich kopiere, seien es Gestze, sei es die Gesellschaft, kann ich gleich im RL bleiben.
    Das soll doch hier was eigenes sein....

  • Die ganze Sache ist doch relativ wurscht (Hätte ich nicht angenommen, daß eine MN Gesetze anderer MNs im großen Stil kopiert, hätte ich gar nicht erst gelesen). Ich habe beispielsweise das Reichsstrafgesetzbuch ein bißchen abgeändert (Bundesfürsten gibt es bei uns nicht) und eingeführt. Jetzt kann man wenigstens bei Bedarf tolle Schauprozesse führen und jemanden einlochen, weil er seine Feuerstette nicht hat genehmigen lassen. ;) Nachdem in 3 Jahren die Prozesse an einer Hand abzuzählen waren, hätte es kaum gelohnt da ein eigenes Gesetz zu schreiben, daß dann, wenn es gebraucht worden wäre, natürlich doch wieder an der betreffenden Stelle eine Lücke gehabt hätte. Man sollte sich teilweise gut überlegen, ob man seine Zeit dafür verschwendet, solche Dinge zu formulieren, die man doch nie braucht und die einen vielleicht auch gar nicht interessieren. Ich kenne eigentlich fast keine MN-Gesetze, die nicht massive Fehler aufweisen und im RL werden die Gesetze ohnehin voneinander abgeschrieben. Was hat man denn von einem schlecht zusammengefaßten StGB, das sich vom Original doch nicht viel unterscheidet, aber dafür grottenschlecht ist?


    Dafür habe ich allerdings ein selbstverfaßtes Außenhandelsgesetz mit 28 Paragraphen, das auch keinem nützlichen Zweck dient und eine fast genauso langes Gesetz über Fürsorge und Sozialversicherungen, dessen Anwendbarkeit wohl auch sehr beschränkt ist. :)


    Man muß doch mal ganz klar sehen, daß jeder andere Interessen und Anforderungen stellt, der eine will saubere Prozesse führen könen, der nächste will ein Verzeichnis über alle inländischen Papierfabriken und wieder ein anderer Kultur- und Gesellschaftssimulation.

  • Wir haben die Verfassung und eine Art ungeschriebene Regeln. Danach wird entschieden, wenn nötig....
    Geht aber wohl nur bei uns. Wenn ich kopiere, seien es Gestze, sei es die Gesellschaft, kann ich gleich im RL bleiben.
    Das soll doch hier was eigenes sein....


    Das Funktioniert sehr gut ,auch bei uns geht da so..wenn was ist "Urteilt" der Minister unter den die Sache fällt den es zu beurteilen gilt.

  • Dan geht man auf Audienz bei den Großherzog und bittet um ein kassierung des Urteils.
    Der überlegt die Sache mit den Lord chancellor und dann wirt das Urteil bestätigt oder Kassiert ,wenn es Kassiert wirt führt und Urteilt der Lord chancellor.

  • Wenn man RL Gesetz 1:!1 in VL giesst ist es nicht nur langweilig sondern macht das VL überflüssig,denn VL in einer MN (meine lesart) ist dazu da es anders oder *besser* zu versuchen etc..Folgen: Unbekannt...