• ... hieß es heute bei mir. :hier:


    "Na wer schreibt mir denn da?" dachte ich so vor mich hin. ?(


    Es wird doch nicht etwa jemand nettes an mich gedacht haben. :love:


    Doch ein Blick auf den Absender belehrte mich eines Besseren. Doch niemand nettes ;(


    sondern Kniepers ihr Folkert, dass was der Mann von der kochenden Marion ist. :cursing:


    Na da war die Freude vielleicht groß, dass der mich nun auch zu seinen "Brieffreunden" zählt.... :nawarte:

  • Na Geld will Marions Liebling schon haben. Dabei geht's um zwei Bilder im Forum des MicroKultura-Vereins aus dem Oktober 2006.


    Aber das müssen mein Anwalt und ich uns erst mal durch den Kopf gehen lassen.

  • Man weiß gar nicht was einem lieber ist... solche "Dienstleister" oder n Harz-IV-Empfänger mit Wohnsitz in Thailand.

    Larry King
    Chef-Redakteur, The Arcorian

    *Sollten Sie an einem unserer Artikel
    Kritik äußern wollen, bitten wir Sie diese per PN oder aber direkt beim Rauenstein Verlag zu äußern. Vielen Dank!

  • Ach du scheiße...

    "Ist es denn wirklich so, dass wir jeden Dreck, der vom Westen kommt, nu kopieren müssen? Ich denke, Genossen, mit der Monotonie des OIK-Bashings, und wie das alles heißt, ja, sollte man doch Schluss machen" Walter Albrecht

  • ... scheiße...


    Sei doch bitte etwas zurückhaltend. :pst: Vielleicht hat der Brötchenfotograf auch daran ein Urheberrecht. :D


    Obwohl ... ich glaube ein Bild von einem Scheißhaufen habe ich auf seiner oder seiner Tussis Homepage noch nicht gesehen.

  • Tja... Pest oder Cholera, die Wahl ist doch immer wieder die gleiche. :D

    Larry King
    Chef-Redakteur, The Arcorian

    *Sollten Sie an einem unserer Artikel
    Kritik äußern wollen, bitten wir Sie diese per PN oder aber direkt beim Rauenstein Verlag zu äußern. Vielen Dank!

  • Ist nicht aber seit September diese Gesetzesänderung, das eine Abmahnung nur noch nen grünen kosten darf?

    "Ist es denn wirklich so, dass wir jeden Dreck, der vom Westen kommt, nu kopieren müssen? Ich denke, Genossen, mit der Monotonie des OIK-Bashings, und wie das alles heißt, ja, sollte man doch Schluss machen" Walter Albrecht

  • Ist nicht aber seit September diese Gesetzesänderung, das eine Abmahnung nur noch nen grünen kosten darf?


    Das stimmt, dabei geht es jedoch nur um die Anwaltshonorare. § 97a UrhG bestimmt, dass bei nichtgewerblichen Anspruchsgegnern die Anwaltskosten für die Erstabmahnung grundsätzlich auf 100 € beschränkt sind. Knieperlein macht aber (bisher) keine Anwaltskosten geltend, sondern "nur" Schadenersatz. Mal sehen, wie die aktuelle Rechtslage und -sprechung dazu aussieht.

  • Dass diese Blutsauger noch nicht ein einer dunklen Gasse ordentlich durchgelassen wurden, wundert mich sehr...


    Tja, dieser Verteter der darbenden "Bildkünstler"-Zunft schafft sich, meist mit Unterstützung der hamburgischen Justiz, sein eigenes Konjunkturprogramm. Und das nun schon geraume Zeit offenbar recht erfolgreich.


    Warum komme ich nur immer nicht auf solche pekuniär glänzenden Ideen. :doof:


  • Tja, dieser Verteter der darbenden "Bildkünstler"-Zunft schafft sich, meist mit Unterstützung der hamburgischen Justiz, sein eigenes Konjunkturprogramm. Und das nun schon geraume Zeit offenbar recht erfolgreich.


    Ja eben. Die müßten eigtl. schon halb Deutschland abgezockt haben. Daher ja meine Verwunderung...

  • "Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht."


    Ob man bei dem Kasper noch von "Billigkeit" sprechen kann? :)

    Larry King
    Chef-Redakteur, The Arcorian

    *Sollten Sie an einem unserer Artikel
    Kritik äußern wollen, bitten wir Sie diese per PN oder aber direkt beim Rauenstein Verlag zu äußern. Vielen Dank!

  • "Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht."


    Ob man bei dem Kasper noch von "Billigkeit" sprechen kann? :)


    Billigkeit klingt gut. Aber "billig" stelle ich mir anders vor. ;)


  • Das stimmt, dabei geht es jedoch nur um die Anwaltshonorare. § 97a UrhG bestimmt, dass bei nichtgewerblichen Anspruchsgegnern die Anwaltskosten für die Erstabmahnung grundsätzlich auf 100 € beschränkt sind. Knieperlein macht aber (bisher) keine Anwaltskosten geltend, sondern "nur" Schadenersatz. Mal sehen, wie die aktuelle Rechtslage und -sprechung dazu aussieht.


    Und wo ist der Schaden entstanden?