Zahlungsaufforderung - Mahnung - Mahnbescheid - Gerichtsvollzieher - Kontenpfändung...... ist doch alles kein Problem.

Lizenzprobleme mit Avataren
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Ich geh vor Gericht, Instanz für Instanz.
Ich bin ein ehrbarer Bürger, ich befolge stets die Gesetze, da sie die Ordnung aufrecht erhalten und das Zusammenleben regeln.
Aber ich wehre mich gegen solch einen Schwachsinn.Was kommt als nächstes? Wenn ich mich dann fotografieren lasse für ein Avatar, und ein Bier in der Hand halte, verklagt mich die Bierfirma? Das ganze ist doch nur für diese reichen Säcke damit die ein Trinkgeld mehr bekommen.
De A**** versohlen sollte man ihnen!
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Nach dem neusten Urteil - siehe hier - kommt dies nicht mehr zur Staatsanwaltschaft.
ZitatBeispiel: Die Schülerin S (16 Jahre) hat auf ihrer privaten Homepage einen Stadtplanausschnitt eingebunden, damit ihre Freunde sie besser finden. Dies ist eine Urheberrechtsverletzung (§§ 19a, 106 UrhG). Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Eine Kanzlei hat die Schülerin abgemahnt, die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert und als Anwaltshonorar einen Betrag von 1.000 € gefordert. Künftig kann die Kanzlei für ihre anwaltlichen Dienstleistungen nur 100 Euro von S erstattet verlangen, wenn es sich um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt. Unberührt von dieser Begrenzung bleibt der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten, also etwa dem Rechtsinhaber. Bei den übrigen Schutzrechten wie dem Marken- oder Patentrecht ist diese Ergänzung nicht erforderlich, da hier Abmahnungen ohnehin nur ausgesprochen werden können, wenn das Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt wurde.
Der Rechteinhaber wendet sich nun direkt an den Richter, der einer Herausgabe der Daten eher zustimmen wird. Für eine Herausgabe muss er nur seinen Stempel setzten, für die Werweigerung muss er eine mehr seitige Begründung schreiben.
Ob und wie sich das nun auswirken wird, bleibt offen.
Da ja der Rechteinhaber auch noch die Kanzlei bezahlen muss. -
Zitat
Was kommt als nächstes? Wenn ich mich dann fotografieren lasse für ein Avatar, und ein Bier in der Hand halte, verklagt mich die Bierfirma? Das ganze ist doch nur für diese reichen Säcke damit die ein Trinkgeld mehr bekommen.
Wenn du das Bild dann veröffentlichst, dann verklagt dich der Photograf.
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Aber ich wehre mich gegen solch einen Schwachsinn.Kommt aber leider nicht darauf an, wie du das empfindest. Es zählt nur "der Arm des Gesetzes".
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Kommt aber leider nicht darauf an, wie du das empfindest. Es zählt nur "der Arm des Gesetzes".
Dann sollte sich dieser "Arm" doch mal lieber um die ganz harten Fälle kümmern, Holzblock, um nur eins zu nennen, anstatt ihre Zeit mit solch Kleinigkeiten zu vergeuden.
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Ich habe das einmal gemacht: Hatte eine ID, hatte für diese ID ne bestimmte Vorstellung und habe den dazugehörigen RL-Promi um Erlaubnis gefragt. Er hat sie mir nicht gegeben und dann habe ich das auch zu respektieren.
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Das ist ja noch eine ganz andere Geschichte. Erstmal geht es ja um die Rechte an dem Bild und die liegen wohl eher beim Fotografen als beim Promi, oder?
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Dann sollte sich dieser "Arm" doch mal lieber um die ganz harten Fälle kümmern, Holzblock, um nur eins zu nennen, anstatt ihre Zeit mit solch Kleinigkeiten zu vergeuden.
Zur Entlassung wurde doch nun schon die Staatsanwaltschaft ausgeschaltet.
Geht nun direkt über den Richter. -
Na ganz toll.
Weil die Richter in Deutschland ja zum Glück genauso wenig überlastet sind wie die Staatsanwälte.
Ich höre schon ihre Freudenschreie... -
Das ist ja noch eine ganz andere Geschichte. Erstmal geht es ja um die Rechte an dem Bild und die liegen wohl eher beim Fotografen als beim Promi, oder?
Der Promi hat auch ein Recht am eigenen Bildnis;)
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So hatte ich auch seine Antwort verstanden, dass er es grundätzlich ablehnt (ich hatte zwar ein konkretes Bild vorgeschlagen, die Antwort war allerdings allgemein gehalten gewesen, hab die Formulierung nicht mehr genau im Kopf, aber es war eindeutig)
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Na ganz toll.
Weil die Richter in Deutschland ja zum Glück genauso wenig überlastet sind wie die Staatsanwälte.
Ich höre schon ihre Freudenschreie...Ach, wofür gibts denn Rechtspfleger?
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Wobei die Seite vorschreibt, dass diese nur für private Zwecke genutzt werden dürfen.
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Wobei die Seite vorschreibt, dass diese nur für private Zwecke genutzt werden dürfen.
MNs sind privat oder verdienst du damit Geld?
Ich nutze die Seite fast ausschließlich für Avatars.
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Ich habs mir fast gedacht, als ich die Männer-Avatare durchgeschaut habe, Zorc
Hendrik! Du bist ein Kulturbanause! Das ist eine argentinische Popband
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tjo,
jetzt hast meine quelle verraten... nicht so toll.
nun haben bald alle so tolle avatare wie ich -
ES TUT MIR SOOOO LEID !!!