Lizenzprobleme mit Avataren

  • Ich geh vor Gericht, Instanz für Instanz.


    Ich bin ein ehrbarer Bürger, ich befolge stets die Gesetze, da sie die Ordnung aufrecht erhalten und das Zusammenleben regeln.
    Aber ich wehre mich gegen solch einen Schwachsinn.


    Was kommt als nächstes? Wenn ich mich dann fotografieren lasse für ein Avatar, und ein Bier in der Hand halte, verklagt mich die Bierfirma? Das ganze ist doch nur für diese reichen Säcke damit die ein Trinkgeld mehr bekommen.


    De A**** versohlen sollte man ihnen!

  • Nach dem neusten Urteil - siehe hier - kommt dies nicht mehr zur Staatsanwaltschaft.


    Zitat

    Beispiel: Die Schülerin S (16 Jahre) hat auf ihrer privaten Homepage einen Stadtplanausschnitt eingebunden, damit ihre Freunde sie besser finden. Dies ist eine Urheberrechtsverletzung (§§ 19a, 106 UrhG). Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Eine Kanzlei hat die Schülerin abgemahnt, die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert und als Anwaltshonorar einen Betrag von 1.000 € gefordert. Künftig kann die Kanzlei für ihre anwaltlichen Dienstleistungen nur 100 Euro von S erstattet verlangen, wenn es sich um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt. Unberührt von dieser Begrenzung bleibt der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten, also etwa dem Rechtsinhaber. Bei den übrigen Schutzrechten wie dem Marken- oder Patentrecht ist diese Ergänzung nicht erforderlich, da hier Abmahnungen ohnehin nur ausgesprochen werden können, wenn das Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt wurde.


    Der Rechteinhaber wendet sich nun direkt an den Richter, der einer Herausgabe der Daten eher zustimmen wird. Für eine Herausgabe muss er nur seinen Stempel setzten, für die Werweigerung muss er eine mehr seitige Begründung schreiben.


    Ob und wie sich das nun auswirken wird, bleibt offen.
    Da ja der Rechteinhaber auch noch die Kanzlei bezahlen muss.

    Schatten der Inquisition
    Botschafter des Imperiums


    Flameminister von Eretz!!!

  • Zitat

    Was kommt als nächstes? Wenn ich mich dann fotografieren lasse für ein Avatar, und ein Bier in der Hand halte, verklagt mich die Bierfirma? Das ganze ist doch nur für diese reichen Säcke damit die ein Trinkgeld mehr bekommen.


    Wenn du das Bild dann veröffentlichst, dann verklagt dich der Photograf. :D

    Schatten der Inquisition
    Botschafter des Imperiums


    Flameminister von Eretz!!!

  • Kommt aber leider nicht darauf an, wie du das empfindest. Es zählt nur "der Arm des Gesetzes". :D ;)


    Dann sollte sich dieser "Arm" doch mal lieber um die ganz harten Fälle kümmern, Holzblock, um nur eins zu nennen, anstatt ihre Zeit mit solch Kleinigkeiten zu vergeuden.

    "Ist es denn wirklich so, dass wir jeden Dreck, der vom Westen kommt, nu kopieren müssen? Ich denke, Genossen, mit der Monotonie des OIK-Bashings, und wie das alles heißt, ja, sollte man doch Schluss machen" Walter Albrecht

  • Dann sollte sich dieser "Arm" doch mal lieber um die ganz harten Fälle kümmern, Holzblock, um nur eins zu nennen, anstatt ihre Zeit mit solch Kleinigkeiten zu vergeuden.


    Zur Entlassung wurde doch nun schon die Staatsanwaltschaft ausgeschaltet.
    Geht nun direkt über den Richter.

    Schatten der Inquisition
    Botschafter des Imperiums


    Flameminister von Eretz!!!

  • So hatte ich auch seine Antwort verstanden, dass er es grundätzlich ablehnt (ich hatte zwar ein konkretes Bild vorgeschlagen, die Antwort war allerdings allgemein gehalten gewesen, hab die Formulierung nicht mehr genau im Kopf, aber es war eindeutig)

  • Hier mal ein Link zu einer Seite mit zugänglichen Avataren........ KLICK


    Die haben dort sehr schöne, teilweise recht witzige Avatare zum Download angeboten. Wer also auf der Suche nach "irgendeinem" Avatar ist, weil er z. B. eine NID damit bedenken möchte, der ist dort gut aufgehoben. :)