Die attekarische Bundeskanzlerin Fresse stellte heute Abend folgenden Antrag an den Nationalrat, der auf internationales Interesse stoßen könnte:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr Bundespräsident, werte Nationalrätinnen, werter Herr Nationalrat,
die Lage ist ernst, das gebe ich ununwunden zu!
Dem Innenministerium liegen konkrete Informationen und unterschiedliche Zeugenaussagen vor, dass ausländische Staatsfeinde massiv versuchen oder versuchen werden, Menschen in das Staatsgebiet der B.R. Attekarien einzuschleusen, um bei der kommenden Wahl einen pseudodemokratischen Umsturz herbeizuführen.
Desweiteren schleichen Personen verdeckt durch unser Staatsgebiet um sich Informationen zu beschaffen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Informationen zur Vorbereitung und Durchführung von terroristischen Anschlägen verwendet werden.
Wir brauchen wirkungsvolle Prozedere zur erfolgreichen Abwehr.
Aufgrund der schwierigen Lage schlage ich daher (eventuell mit zeitlicher Befristung) das nachfolgende
Gesetz zur Abwehr staatsgefährdender Umtriebe
vor.
§ 1
Reisen Menschen nach Attekarien ein, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese Einreise dem Zwecke der Vorbereitung oder Durchführung eines Umsturzes oder von staatsgefährdenden Maßnahmen gegen die B.R. Attekarien oder eines seiner Länder dient, so kann der für Inneres zuständige Bundesminister unverzüglich eine Verhaftung anordnen.
§ 2
Der für Inneres zuständige Bundesminister kann ein Einreiseverbot bzw. eine Visapflicht für ausländische Personen erlassen.
§ 3
Der für Inneres zuständige Bundesminister und der Bundesstaatsanwalt werden ermächtigt, mit modernsten Methoden nach verdächtigen Personen zu fahnden und entsprechende Dateien und Karteien über verdächtige Personen anzulegen.
§ 4
Liegt eine akute Gefährdung der B.R. Attekarien vor, so kann der Bundeskanzler oder der für Inneres zuständige Bundesminister eine Notverordnung zur konkreten Abwehr dieser Gefährdung erlassen.
Der Nationalrat ist unverzüglich von einer solchen Maßnahme zu verständigen.
§ 5
Das Gesetz tritt sofort nach seiner Verkündung in Kraft.
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Vielen Dank!