Organisationsmodelle

  • Ich plädiere für die Lockerung der Vetogründe!


    Und zwar aus folgendem Grund:


    Nehmen wir an Staat X möchte sich eintragen lassen. Die Staaten A, B, C, D, und E sind Anrainerstaaten und damit vetoberechtigt. Nun kommt Staat B her und sagt: "Ich kann die politische Form nicht ab, ich will keine "blubb" in meiner Nähe." Das wäre also sein Vetogrund. Ich glaube nicht, dass die anderen Staaten samt mitentscheidungsberechtigtes Direktorium diesen Vetogrund zulassen würden. Man würde sich hinsetzen und das ausdiskutieren und der Staat B würde keine stichhalten Argumente finden, warum eine "blubb" nicht in seine Nachbarschaft passt. ;)


    Deshalb bräuchte man keine festgelegten Vetogründe mehr.

  • Dein Beispiel ist falsch: Politische Vetos sind unzulässig.

  • Da wir hier gerade über "Organisationsmodelle" reden und ich damit zukünftige meinte, ist mein Beispiel nicht falsch. ;)

    Doch, du plädierst für eine Lockerung der Vetogründe. Von welchen Vetos gehst du dabei aus, deren Gründe gelockert werden sollten?

  • Ein Plus der AIC gegenüber der OIK ist, daß man dort nicht gezwungen ist, sich neben Nachbarn anzusiedeln. Wenn diese Pflicht nicht besteht, ist gegen Vetorechte ja nichts zu sagen. Es ist schon verständlich, daß Nachbarn sympathsiche Nachbarn wollen.

  • Dein Beispiel ist falsch: Politische Vetos sind unzulässig.

    Sie schlägt ja eine Lockerung der Vetogründe vor. Sprich eine Wiedereinführung des politischen Vetos.
    Ich stehe dem zwar auch skeptisch gegenüber, aber das mal durchzuspinnen hat ja auch was für sich.

  • Ich bin ebenfalls gegen politische Vetos, aber es kommen immer wieder gerne mal welche. Und bevor man nun lang und breit überlegt, was man sagen darf und was nicht um ein Veto einlegen zu können, halte ich es für besser diese eben nicht zu beschränken. Ich glaube nämlich, dass ein politisches Veto schon alleine deswegen "nicht zieht", weil die Kartenorgas als Simoffsache angesehen werden. Und mein Beispiel "Ich will X nicht neben mir haben, weil es eine "blubb" ist" ist eben kein hieb- und stichhaltiges Argument. ;) Deshalb würde es reichen wenn man sagt: Vetos müssen hieb- und stichfest begründet sein, also unwiderlegbar und von 2/3 der Mitstimmungsberechtigten akzeptiert werden.

  • Ein Plus der AIC gegenüber der OIK ist, daß man dort nicht gezwungen ist, sich neben Nachbarn anzusiedeln. Wenn diese Pflicht nicht besteht, ist gegen Vetorechte ja nichts zu sagen. Es ist schon verständlich, daß Nachbarn sympathsiche Nachbarn wollen.


    Das wurde in der OIK ja nur deshalb so festgelegt, damit man nicht irgendwann nur noch Land- und keine Wasserflächen hat und vielleicht auch noch, damit man miteinander agieren kann. Wäre aber überlegenswert auch diese Regel gänzlich, in einem zukünftigen Regelwerk, abzuschaffen.